same planet - different rules

ODDEX business support east europe

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Vermittlern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Vermittler nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Vermittlungsauftrags

Der Vermittlungsauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Vermittler ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.

3. Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Vermittler bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat den Vermittler rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Vermittlungsauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen -  nach Absprache - gesondert in Rechnung gestellt werden (z.B.: Behördengänge, Erstellen von Registrierungsdossiers, Marktforschung, Messebesuche etc.).

Informationen und Unterlagen, die zur erforderlichen Vermittlung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Vermittler zur Verfügung zu stellen (z.B.: Produktbeschreibung, Produktspezifikation, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Vermittlers.

5. Haftung

Der Vermittler haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für die Folgeschäden ist ausgeschlossen.

6. Berufsgeheimnis

Der Vermittler ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung des Auftrages bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

7. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Vermittler verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

8. Vergütung

Der Vermittler erhält für seine Leistung die vereinbarte Vergütung zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang fällig.

oder

Der Vermittler erhält vom Auftraggeber einen im Vorfeld vereinbarten Pauschalhonorar, wodurch auch Reisekosten und alle Auslagen abgegolten sind.

Übernachtungskosten werden dem Vermittler in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Vermittler ersetzt bei Benutzung
- der Bahn: Fahrtkosten 1. bzw. 2. Klasse,
- eines Flugzeuges: Flugkosten der Business- bzw. Economyklasse,
- des Pkws: 0,30€ für jeden gefahrenen Kilometer.

Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Vermittler vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

Der Vermittler kann bei umfangreichen Vermittlungsaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrages objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann der Vermittler die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

9. Absage

Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Vermittlers hat der Vermittler Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie der Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.

10. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.